ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) RESTAURANT VINOPHIL
I) Allgemeine Bedingungen
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Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Restaurant Vinophil abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz ersetzt werden.
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Der Kunde oder Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände und Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen oder Veranstaltungsräumen des Hauses hinterlassen hat.
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Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich in EURO (EUR / €).
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Sollten sich die Preise aufgrund von saisonalen Schwankungen stark verändern, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend nach zu kalkulieren.
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Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber dem Haus auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haftet der Veranstalter und die als bevollmächtigte auftretende Person als Gesamtschuldner.
II) Auftragserteilung
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Durch die Rücksendung der vom Veranstalter gegengezeichneten Reservierungs- & Angebotsbestätigung gilt der Auftrag als erteilt.
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Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn seitens des Restaurant Vinophil eine Auftragsbestätigung abgegeben wurde.
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Die Leistung umfasst die im Auftrag genannten und mit der Auftragsbestätigung verbindlich gewordenen Teilleistungen.
III) Zahlungsbedingungen/Gutscheine
- Das Restaurant ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung für eine Veranstaltung mit Angebotserstellung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden
- Der Restbetrag wird am Veranstaltungstag fällig, spätestens jedoch einen Tag nach der Veranstaltung.
- Zahlungen sind via Überweisung, EC-Karte oder in bar möglich.
- Gutscheine die älter als drei Jahre sind verlieren Ihre Gültigkeit.
- Gutscheine die nach zwei Jahren eingelöst werden, verlieren 10% ihres Wertes.
- Gutschein Barauszahlung ist nicht möglich.
- Ausnahme: Bei vereinbartem Mindestumsatz wird eine Anzahlung in Höhe von mind. 30 % des Mindestumsatzes bei Vertragsabschluss fällig.
IV) Stornofristen Exklusiv Veranstaltungen und Vinophil Events
a) Stornofristen Private und Geschäftliche Exklusiv Veranstaltungen
Eine kostenfreie Stornierung der Veranstaltung ist bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag (ganz oder teilweise) möglich. Aufgrund der hohen Nachfrage erheben wir folgende Stornopauschalen:
- 35% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung ab der 3.Woche vor der Veranstaltung.
- 60% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung ab der 1.Woche vor der Veranstaltung.
- Danach werden 100% des zu erwartenden Umsatzes fällig sowie eventuelle Forderungen von externen Zulieferern oder Drittfirmen.
Eine Änderung der Personenzahl ist grundsätzlich nur bis 7 Tage vor der Veranstaltung möglich und muss uns schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird die Veranstaltung – mit der Personenzahl wie vereinbart – in Rechnung gestellt.
b) Stornofristen Vinophil Events
Eine kostenfreie Stornierung der Reservierung bei Event ist bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag (ganz oder teilweise) möglich. Aufgrund der hohen Nachfrage erheben wir folgende Stornopauschalen:
35% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung ab einer Woche vor dem Event.
60% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung ab der 3 Tage vor dem Event.
Danach werden 100% des zu erwartenden Umsatzes fällig sowie eventuelle Forderungen von externen Zulieferern oder Drittfirmen.
Eine Änderung der Personenzahl ist grundsätzlich 1 Woche vor dem Event möglich und muss uns schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird die Veranstaltung – mit der Personenzahl wie vereinbart – in Rechnung gestellt.
Falls wir den Reservierten Platz aus unserer Warteliste besetzen können wird selbstverständlich keine Stornopauschale erhoben.
VI) Sonstiges
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Der Gast, Kunde, Veranstalter darf eigene Speisen oder Getränke grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann eine Sondervereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist das Haus berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Korkgeld zu berechnen. Für von Dritten mitgebrachtes Equipment (z. B. Aufsteller, Blumen, Tortenplatten etc.) übernehmen wir keine Haftung.
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Sollten aufgrund individueller, besonderer Kundenwünsche (z.B. Tischwäsche) oder aufgrund erhöhten Bedarfs zusätzliche Ausleihkosten für Tischausstattung etc. anfallen, werden diese dem Veranstalter weiterbelastet.
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Sollte die gewünschte Veranstaltungs- und Tagungstechnik nicht vor Ort vorhanden sein, können Sie diese – nach vorheriger Absprache und vorbehaltlich der Verfügbarkeit – über Restaurant Vinophil anfragen und bestellen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Veranstalter.
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Das eigenständige Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung des Restaurant Vinophil nicht gestattet. Das Abbrennen von Feuerwerken kann leider nicht gestattet werden. Für Beschädigungen jeder Art haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
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Ab 00:00 Uhr (Mitternacht)wird pro Stunde eine Personalpauschale von 119 € Brutto berechnet.
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Bei Benutzung von Konfetti bei ihrer Veranstaltung wird ein Reinigungsaufwand von 119 € Brutto berechnet.
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Werden die Toiletten während der Veranstaltung über regulären Masen hinaus verdreckt (Erbrechen, Urinieren neben der Toilette etc.) wird eine Sonderreinigungspauschale von 119 € Brutto berechnet.
VII) Besondere Bedingungen für Veranstaltungen und andere Bewirtungsleistungen
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Sollte der Gast, Kunde, Veranstalter eine politische, weltanschauliche oder religiöse Vereinigung, Scientology- Gruppe und/oder deren Tarnorganisation o.ä. sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hauses. Verschweigt der Gast, Kunde, Veranstalter, dass es sich um eine solche o.ä. Vereinigung handelt, so ist das Haus berechtigt, den Vertrag zu lösen, und mindestens die vereinbarten Preise als Schadenersatz geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn die Art der Veranstaltung den Ruf oder die Sicherheit des Hauses gefährden oder den reibungslosen Geschäftsablauf behindern könnte.
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Eine Unter- oder Weitervermietung durch den Veranstalter bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Haus.
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Im Falle von höherer Gewalt, Streik o.ä. ist das Haus berechtigt, ohne Entstehen einer Schadenersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten.
VIII) Haftung
Es gelten die Bestimmungen der §§ 701 bis 703 BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hauses oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.
IX) Sonstige Regelungen
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Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Gerichtsstand von Restaurant Vinophil
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Gerichtsstand ist der Sitz von Restaurant Vinophil. Erfüllt ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO, und hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt als Gerichtsstand der Sitz von Restaurant Vinophil.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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